Geschichte der bayerischen Kirchenmaler

Der Malerberuf ist seit dem 10. Jahrhundert ein ständig wachsendes und in vielen Bereichen tätiges Handwerk gewesen und ist es heute noch. Es gab im Laufe der Geschichte des Kirchenmalers knapp 50 Berufsbezeichnungen dafür, die das Tätigkeitsfeld im Laufe der Geschichte kennzeichneten. Es waren Berufsbezeichnungen, die immer einen bestimmten Bezug hatten.

  • zum Objekt wie der Zimmer-, Fassaden-, oder der Möbelmaler,
  • zu den Aufträgen wie der Porträt-, Brief-, Uhren-, Zier-, oder Schriftenmaler,
  • zu der Technik wie der Flachmaler, der Ätzmaler, der Faßmaler, oder der Freskant,
  • manchmal auch eine Bezeichnung, die einen Bezug zum Material hatte, wie der Weißmaler, Kalkmaler oder Lackmaler.
  • Auch vom Stand her gab es Bezeichnungen wie den Anstreicher, den bürgerlichen Maler, den Hofmaler, den akademischen Maler oder den Kunstmaler.

In der Chronik der Münchner Malergeschichte taucht ein namentlich genannter Kirchenmaler erst im Jahre 1396 auf. Es war der Meister Steffel, der ein Kirchengemälde nach Freising lieferte. Danach gibt es eine ganze Liste mit Namen, vorwiegend Kirchenmaler, die in der und für die Kirche arbeiteten. Darunter auch so bekannte Namen wie Gabriel Angler (Hochaltar Frauenkirche).

 "Sie alle gaben ihr Bestes zum Lobe Gottes und seiner Heiligen, schufen Werke in den Kunstrichtungen ihrer Zeit und machten aus den Kirchen Sehenswürdigkeiten, die bis in unsere Tage bestaunt werden". Zitat aus der Münchner Malerchronik aus 1937. Bis zum 17. Jahrhundert waren Sie bürgerliche Maler, also Zunftmaler, und hatten die Malergerechtigkeit ihrer Stadt.

Im 17. und 18. Jahrhundert bekamen immer mehr hervorragende Maler das Hofrecht, sogenannte Hofmaler, die im Gegensatz zu den bürgerlichen Malern, immer mehr die Künstler waren. Auflösungserscheinungen neben diesen zwei großen Gruppen gab es Ende des 18. Jahrhunderts, da die Malerzunft ihre Bedeutung verlor. Im Jahr 1832 wurde der Gewerbeverein für Maler, Vergolder und Anstreicher gegründet, um dem Qualitätsverlust entgegenzuwirken. Der akademische Kunstmaler ersetzt zu dieser Zeit den bürgerlichen Zunftmaler, und damit auch den klassischen Kirchenmaler. Im Handwerk tätig waren an Stelle des Kirchenmalers nun die Zier- oder auch Dekorationsmaler und die Ornamentmaler, die Teilaufgaben der Kirchenmalerei übernahmen.

Ab 1848 entstand ein neues Berufsbild des Kirchenmalers in Bayern: "Kirchenmaler für Instandsetzungsarbeiten". Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Kirchenmalerei als handwerkliches Spezialgebiet wieder ein Begriff, zum Beispiel wurde eine Malschule und Vergolderklasse vom Malerverein der Münchner Maler- und Lackiererinnung gegründet. So gab es ab 1914 beispielsweise einen Sonderdruck einer Fachzeitschrift über die "Praxis der Kirchenmalerei". Verschiedene Kirchenmaler bevorzugten in dieser Zeit lieber die Berufsbezeichnung Kunst- und Dekorationsmaler.

1947 gab es in Regensburg erstmalig eine Meisterprüfung für Kirchenmaler und München folgte im Jahr 1950 mit der 1. Meisterprüfung für Kirchenmaler.

1948 wird erstmals ein Fachausschuss für Kirchenmaler im Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks erwähnt.

1961 wurde erstmals eine Kirchenmalertagung in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in München abgehalten. Seit dieser Zeit werden die Tagungen jährlich abgehalten.

1978 organisiert die Fachgruppe eine einheitliche Gesellenprüfung und spezielle überbetriebliche Unterweisungen in Augsburg.

1980 gibt es erstmals eigene Meisterkurse für Kirchenmaler und Vergolder in München. Seit dieser Zeit wurden ca. 500 Kirchenmaler und Vergolder weitergebildet.

1984 Einrichtung der Fortbildung zum "Restaurator im Handwerk" auf Grundlage der HwO § 42 a.

1989 nennt sich nun die Organisation: "Fachgruppe Kirchenmaler, Restauratoren und Vergolder" mit einer Nebensatzung im LIV.

1999 wurden insgesamt 120 Kirchenmalerbetriebe gezählt.

2002 wurde mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein Positionspapier zum Arbeitsfeld der Kirchenmaler erstellt.

2003 Novellierung der Ausbildungsordnung im Maler- Lackiererhandwerk unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen der handwerklichen Restaurierung durch die Schaffung einer eigenen Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" auf Bundesebene. Überarbeitung der Kammerregelung "Restaurator im Handwerk, Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege".

2005 In der bundesweiten Meisterprüfungsverordnung finden die besonderen Anforderungen in einem eigenen Schwerpunkt "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" Eingang.

2016 Aufnahme der Mal-, Fass- und Vergoldertechniken des Kirchenmalers in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes.

2023 Erweiterung der Bezeichnung des Immateriellen Kulturerbes um die Vergoldung. Ergänzung der Trägergruppe um die Landesinnung der Vergolder in Bayern.

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